Steuertipp


Steuertipp

Gewusst?
Handwerkerrechnungen gehören in die Steuererklärung
Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 1.200 Euro im Jahr von Ihrer Steuer abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten und Maschinenkosten - nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
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